Kirchenrecht als Zeitgeschichte. Die Entstehung des CIC 1917
Projektleitung und Mitarbeiter
Puza, R. (Prof. Dr. iur.)
Forschungsbericht :
1990-1992
Tel./ Fax.:
Projektbeschreibung
Das Erscheinen des Codex Iuris Canonici
(CIC) von 1917 hat zu einem Aufbluehen der Kanonistik als
Rechtswissenschaft gefuehrt. Im Vordergrund kanonistischer Arbeit
stand von diesem Zeitpunkt an die Auslegung und rechtsdogmatische
Durchdringung des neuen Gesetzbuches. Die Betrachtungsweise
rechtlicher Normen hat sich inzwischen in Kirche und Staat grundlegend
gewandelt. Genannt seien die "Theologisierung des Kirchenrechtes" und
die langsam auch in der Kanonistik fussfassende soziologische
Methode. Das Projekt hat zum Ziel, einzelne Bereiche des CIC 1917 aus
der Zeit seiner Entstehung heraus und in ihren damaligen Auswirkungen
mit den Methoden einer zeitgeschichtlichen Betrachtungsweise zu
verstehen. Dabei sollen auch rechtstheologische und rechtsdogmatische
Belange nicht zu kurz kommen. Die Arbeit begann mit dem Beispiel des
Gewohnheitsrechtes und wird mit einzelnen Bereichen des kanonischen
Eherechtes und des Verhaeltnisses von Kirche und Staat fortgesetzt.
Mittelgeber
Drittmittelfinanzierung: DFG
Publikationen
Puza, R.: Kirchenrecht - Theologie -
Liturgie. Kanonistische Ueberlegungen zur Identitaet von Ehevertrag
und Ehesakrament sowie zum "Spender" des Ehesakramentes. - In:
Eheschliessung - mehr als ein rechtlich Ding? - Richter, K. (ed.),
pp. 67 ff. - Freiburg 1989.
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- Stand: 15.09.96
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